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1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen Stretchlimousineservice Mayer und dem Mieter, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Rechte und Pflichten des Vermieters

Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
Alle Mietangebote von Stretchlimousineservice Mayer gelten ausschließlich für Fahrten mit dem Chauffeur. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Der Vermieter verpflichtet sich, nach Bestätigung der Miete für den gesamten gebuchten Mietzeitraum ein Fahrzeug für den Mieter zur Verfügung zu stellen.
Stretchlimousineservice Mayer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte. Es werden die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
Bei Einwirkung höherer Gewalt (widriger Straßenverhältnissen) wie Glatteis, Schnee, Sturm, Hagel, dichter Nebel, etc. behalten wir uns das Recht vor einem Ausweichtermin zu vereinbaren und die Fahrt abzusagen.
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt zu versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden haften die Versicherung bis zu 8 Millionen Euro pro geschädigte Person.

3. Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter hat seine Begleitung/ Mitfahrer über die Verhaltensmaßregeln dieser AGB in Kenntnis zu setzen.
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste StVO, insbesondere die Anschnallpflicht.Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag berechtigt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der zu befördernden Personen ist nicht zu überschreiten, der Chauffeur ist berechtigt aus Platz- oder Sicherheitsgründen die Personenzahl weiter zu begrenzen. Der Mieter verpflichtet sich nach Aufforderung des Vermieters den Mietpreis im Voraus zu entrichten. Für alle vorsätzlich- oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden in und an unseren Fahrzeugen haftet in vollem Umfang der Verursacher, insbesondere bei Drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
Zusätzlich zu den Reparaturkosten hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine voller Höhe zu erstatten.
Der Kunde haftet für alle von ihm oder anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden (oder der von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftung, Dekorationen oder Anbauten sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.

4. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen und Stornierung

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Die Reservierung ist per Telefon oder Internet möglich. Der Vertrag kommt durch Bestätigung per E-mail oder per Post durch den Vermieter an den Mieter zustande.
Mit Abschluss einer Buchung/ Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Stretchlimousinenservice Mayer, hat der Mieter bindend die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung akzeptiert.
Die Anmietung der Fahrzeuge beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse laut Auftragsbestätigung und endet ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit bzw. Zieladresse laut Auftragsbestätigung.
Alle Beförderungsentgelte im Rahmen der gesetzlichen Personenbeförderung erfolgen ausschließlich per Pauschalberechnung auf Stundenbasis.
Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter.
Die Anfahrtspauschale berechnen wir von/ zu dem Abstellort des Fahrzeuges. Jede angefangene Stunde wird zum Halbstundenpreis berechnet.
Die Abrechnung erfolgt zum maximalen Mietpreis, d.h. falls nach Umbuchung der Mietpreis niedriger ist als der ursprüngliche Mietpreis, wird der ursprüngliche Mietpreis berechnet. Erhöht sich der Mietpreis nach Umbuchung, wird dieser höhere Mietpreis in Rechnung gestellt oder bar bei dem Fahrer bezahlt. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von der Firma Stretchlimousineservice Mayer schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei der Firma Stretchlimousineservice Mayer an. Bei Stornierungen berechnen wir folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Anwendungsersatz:

-50% bei Stornierung bis 7 Tage

-75% bei Stornierung bis 24 Stunden

-100% bei Stornierung bis 10 Stunden

Buchen Sie bitte Ihre Fahrt rechtzeitig. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung bei dem Fahrer mit fristabhängigem Zuschlag. Die Zahlung des gesamten Preises ist spätestens 10 Tage vor dem Fahrtermin fällig, wenn es nicht anders vereinbart ist.

5. Verhalten im Fahrzeug

Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sich nach der StVO eine Gefährdung oder Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist Stretchlimousinenservice Mayer oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung abzuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis und alle Neben- und Sonderleistungen, berechnet.
Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.
Den Fahrgästen ist es untersagt während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.
Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung und Verursachung von Brandflecken z.B im Leder der Sitze oder Verkleidungen im Velours des Teppichs, müssen die Kosten vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfalls während der Reparatur!
Eine Versicherung gegen Brandflecke oder –löcher gibt es nicht.
Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist in unseren Fahrzeugen untersagt, dies gilt auch für Süßwaren, Kekse, Chips, usw.
Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Es besteht für die Fahrgäste die Möglichkeit während der Fahrt zusätzlich Getränke gemäß unserer Preisliste nachzuordern. Die Bordbar steht den Gästen zur freien Bedienung zur Verfügung.
Gläser werden vom Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Die Stretchlimousine verfügt über empfindliche und hochwertige Innenausstattung wie Lederbezüge der Sitze und Verkleidungen sowie technische Geräte wie z.B DVD-Player, Flachbildmonitore oder Neonbeleuchtungen.
Falls sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unseren Chauffeur erforderlich. Die Abspielung Ihrer CD’s, DVD’s oder Videos übernimmt immer unser Chauffeur für Sie. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären. Die Fernbedienungen stehen zu Ihrer Verfügung.

6. Fälligkeit und Verjahrung

Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjahrungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet. Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts als beendet.

7. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende oder dem Sinn der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung in Kraft.